Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB)
der Firma
ALFOTEC GmbH, Albert-Einstein-Strasse 12, D-42929 Wermelskirchen
§ 1 Allgemeines
(1) Für alle Angebote, geschlossenen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
(2) Abweichende Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen und bestätigen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde oder das Unternehmen des Kunden seinen Sitz im Ausland hat, wird die Anwendung von nationalem Kaufrecht des Landes des Kunden und von internationalem Kaufrecht ausgeschlossen.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
(5) Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen einschließlich der Zahlungspflicht ist der Sitz unseres Unternehmens.
(6) Gerichtsstand ist der für den Sitz unserer Firma zuständige Gerichtsort. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.
(7) Die allein maßgebende Fassung dieser allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen ist diejenige in deutscher Sprache. Bei sprachlichen und inhaltlichen Abweichungen durch eine Übersetzung in eine andere Sprache gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen in deutscher Sprache.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluß
(1) Unsere Vertragsangebote sind freibleibend.
(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung und schriftliche Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden maßgebend. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(3) Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung, noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Der Kunde wird sich darüber hinaus mit unseren darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(4) Teillieferungen sind zulässig.
(5) Die dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn wir kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet sind.
(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung von uns zu vertreten ist, können wir den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Berücksichtigen wir Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
(4) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangt. Der Kunde ist spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung mit der Zahlung in Verzug, falls nicht ein längeres oder kürzeres Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes.
§ 5 Lieferfrist
(1) Die Angabe und Vereinbarung eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach unserem besten Wissen und Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Kunde veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
(2) Lieferfristen beginnen frühestens nach abschließender Klärung aller Ausführungsdetails zu laufen.
(3) Sofern wir schuldhaft Lieferfristen nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt haben.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und uns erfüllt sind.
(2) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde uns hiermit bereits ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(3) Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns gelieferten Ware entspricht.
(4) Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
(5) Wir sind berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
(7) Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des Kunden zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.
§ 8 Gewährleistung, Freizeichnung und Haftung
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Dies gilt insbesondere für offensichtliche Mängel.
Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als vertragsgemäß und genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Der Kunde hat uns einen Mangel, der nicht offensichtlich ist, innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr anzuzeigen.
(2) Die Gewährleistungsansprüche sind nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde jedoch das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung im Sinne einer Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Schäden am Liefergegenstand oder sonstigen Vermögensgegenständen des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit wir eine verkehrswesentliche Pflicht aus dem Vertrag (Kardinalpflicht) verletzt haben oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Unsere Gewährleistungspflicht ist gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf ein Jahr beschränkt. Vorstehende Gewährleistungsbeschränkung gilt nicht für den Kauf neuer Sachen durch Kunden, die Verbraucher sind.
Stand: Mai 2010
Nutzungsbedingungen
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